Guten Tag,
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Damit auch wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie – sofern sie keine Meldeadresse haben – bis spätestens Freitag, den 31. Januar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Zuständig ist das Wahlamt der jeweiligen Kommune, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. er Antrag muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten. Weitere Informationen dazu sind beispielsweise auf der Webseite der Bundeswahlleiterin zu finden, siehe hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/p/personen-ohne-wohnsitz.html
Gleichzeit wäre es falsch, die politische Beteiligung wohnungsloser Menschen allein auf die Teilnahme an Wahlen zu reduzieren und die vielen anderen Formen politischer Betätigung ausser Acht zu lassen. Damit kommen wir zum nächsten Punkt in diesem Newsletter - angesprochen sind eine ganze Reihe von sozialpolitischen Handlungsfeldern.
Die Landesarmutskonferenz Baden Württemberg hat - naheliegenderweise aus der Sicht von Menschen, die finanziell arm sind -, ein einige Wahlprüfsteine entwickelt: Es sind ganz einfache Fragen, und alle Menschen können selbst überlegen, wie sie die zur Wahl stehenden Parteien in Bezug auf diese Fragen einschätzen bzw. in den Parteiprogrammen nachlesen:
Prüfsteine:
Ein Dankeschön geht an dieser Stelle raus an Roland Saurer von der Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg. Die Wahlprüfsteine sind im Original hier zu finden:
http://www.landesarmutskonferenz-bw.de/?p=5939
Kommen wir zum nächsten Thema. Mike von der Peer-Gruppe Leipzig hat darauf hingewiesen, dass Menschen ohne Wohnung nicht in allen Bundesländern wählen können. Jedenfalls nicht bei den Kommunalwahlen. Hier sein Brief!
Sehr geehrte Damen und Herren in den Parlamenten!
Mein Name ist Mike Langer und habe etwas vorzubringen. Ich schlage vor, durch Aufklärung aller Bevölkerungsschichten (nochmalige Verteilung des Grundgesetzes an alle zustellbaren Adressen) dazu beträgt, die Demokratie wieder zum Leben zu erwecken. Denn, sobald eine Bevölkerungsgruppe von einer Wahl ausgeschlossen ist oder keinen Zugang hat, führt dies in zwei schlimme Zustände: Erstens zur Radikalisierung in ein politisches Lager und zweitens zur Resignation gegenüber der Demokratie.
Ich habe feststellen müssen, dass obdachlose Menschen nicht überall wählen dürfen. Diese Übersicht ist zu finden auf der Seite vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Dort gibt es eine Broschüre zum Thema Wahlrecht für wohnungslose Menschen und auf Seite 17 der Broschüre ist darstellt, dass wohnungslose Menschen kein Wahlrecht haben in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen
Das darf eigentlich nicht sein, denn im Grundgesetz Artikel 38, Absatz 2 heißt es: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt."
Auch in der sächsischen Verfassung, Artikel 41, Absatz 2 steht: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Die Wählbarkeit kann von einer bestimmten Dauer des Aufenthaltes im Land abhängig gemacht werden." (https://www.slpb.de/fileadmin/media/Publikationen/Ebooks/verfassung_freistaat_sachsen.pdf)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 21 Absatz 1 bestimmt: "Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken." sowie Absatz 3: "Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Authorität der öffentlichen Gewalt, dieser Wille muß durch regelmässige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen Wahlverfahren zum Ausdruck kommen."
Wir bitten um Aufklärung von Seiten der Landesparlamente Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, der Parteien und Organisationen, damit die Hindernisse beseitigt werden und auch wohnungslose Menschen ihr Grundrecht auf Wahl ausüben können.
Demokratische Grüße
Mike von der Peer-Gruppe-Leipzig
Kommen wir damit zum letzten Punkt des Newsletters.
Die Peer-Gruppe-Leipzig erarbeitet gegenwärtig einen offenem Brief an alle Abgeordneten des zukünftigen Bundestages (ausser #NoAfd).
Darin wird Bezug genommen auf einen Besuch wohnungsloser Menschen im September 2024 im Bundestag.
Auf Einladung von Hanna Steinmüller (Bündnis 90 Die Grünen für den Wahlkreis Berlin - Mitte) (https://hanna-steinmueller.de/) hatten Menschen aus der Peer-Gruppe-Leipzig und andere Aktive vor allem aus dem offenen Netzwerk der Wohnungslosenstiftung die Gelegenheit, vorzutragen, was die wichtigsten und drängendsten Anliegen sind. https://www.instagram.com/p/DAQxtSDMfxP/?img_index=1
Die Peer-Gruppe ist der Meinung: Dabei darf es nicht stehen bleiben.
Im offenen Brief werden die unhaltbaren Zustände und die zahlreichen Demütigungen dargestellt werden, denen obdachlose Menschen tagtäglich konfrontiert sind. Gleichzeitig wird den zukünftigen Bundestagsabgeordneten ein konkretes Angebot unterbreitet.
Der offene Brief der Peer-Gruppe-Leipzig wird am Freitag, den 31. Januar 2025 veröffentlicht. Hier im Newsletter und auf weiteren digitalen Plattformen. Andere Gruppen dürfen sich dieser Idee gerne anschließen..
Soviel für heute. Solidarische Grüße,
Stefan
PS:
Wer die Arbeit der Wohnungslosen_Stiftung (gemeinnützig und mildtätig) gut findet, ist eingeladen, uns regelmässig durch einen kleinen monatlichen Beitrag zu unterstützen in Form eines Dauerauftrages. Das Spendenkonto findest Du unten.
Mit der Unterstützung verhält es sich eigentlich genauso wie bei der Wahl: Jede Stimme zählt. Auch Deine!
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Stefan Schneider / Wohnungslosen_Stiftung
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