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der Artikel „Wo Kinder nicht mehr allein in den Hausflur dürfen“ von Sandra Hackenberg (WELT, 27. April 2026)
(https://www.welt.de/politik/deutschland/plus69eb3bc4583fce5c812fbeb9/berlin-groesstes-junkie-gebaeude-wo-kinder-nicht-mehr-allein-in-den-hausflur-duerfen.html
- ohne Bezahlschranke hier: https://archive.is/V9ZSW)
schildert die Zustände in einem Berliner Wohnhaus in Kreuzberg, in dem es seit Jahren zu Problemen wie Verschmutzung, Sachbeschädigung und Unsicherheitsgefühlen unter den Bewohner kommt.
Im Mittelpunkt stehen Berichte von Mieter, die von Angst, beschädigten Türen und einzelnen Vorfällen von Bedrohung sprechen. Diese Zustände werden im Artikel maßgeblich mit der Anwesenheit wohnungsloser und suchtkranker Menschen in Verbindung gebracht, die das Gebäude als Aufenthaltsort nutzen. Gleichzeitig wird dargestellt, dass Maßnahmen des Vermieters und eines Sicherheitsdienstes bislang nur begrenzt wirksam seien und einige Bewohner begonnen haben, sich selbst zu organisieren.
Aus Sicht der Wohnungslosen_Stiftung ist die Berichterstattung jedoch problematisch: Der Beitrag stellt wohnungslose Menschen überwiegend als Ursache der Missstände dar, verwendet pauschalisierende und entwürdigende Begriffe und verzichtet weitgehend auf eine differenzierte Einordnung oder die Perspektive der wohnungslosen Menschen selbst. Strukturelle Ursachen von Wohnungslosigkeit bleiben ausgeblendet.
Eine solche Darstellung trägt zur weiteren Stigmatisierung von Menschen ohne Wohnung bei, anstatt zur Aufklärung über die tatsächlichen Hintergründe beizutragen.
Vor diesem Hintergrund hat die Wohnungslosen_Stiftung als bundesweite Interessenvertretung wohnungsloser Menschen Beschwerde beim Deutschen Presserat (https://www.presserat.de/beschwerde.html) eingelegt.
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Beschwerdeführerin: Wohnungslosen_Stiftung - Gesellschaft für Selbstvertretung wohnungsloser Menschen ... gUG
Gegenstand der Beschwerde: Artikel „Wo Kinder nicht mehr allein in den Hausflur dürfen“ von Sandra Hackenberg
Medium: WELT (Online)
Datum: 27. April 2026
I. Anlass der Beschwerde
Die Wohnungslosen_Stiftung - Gesellschaft für Selbstvertretung wohnungsloser Menschen ...gUG erhebt Beschwerde gegen den oben genannten Artikel wegen mehrfacher Verstöße gegen den Pressekodex, insbesondere gegen:
Der Beitrag behandelt Probleme in einem Berliner Wohnhaus und stellt dabei wiederholt einen Zusammenhang zwischen diesen Zuständen und obdachlosen bzw. suchtkranken Menschen her. Die Darstellung erfolgt jedoch in einer Weise, die pauschalisierend, entwürdigend und diskriminierend ist.
II. Verstoß gegen Ziffer 12 – Diskriminierung
Der Artikel konstruiert obdachlose Menschen als homogene Problemgruppe und schreibt ihnen kollektiv negative Eigenschaften zu. Wiederholt werden Begriffe wie „Junkies“ verwendet sowie Zuschreibungen wie:
Diese Darstellungsweise führt zu einer pauschalen Herabwürdigung einer ohnehin besonders vulnerablen Gruppe. Eine differenzierende Betrachtung einzelner Verhaltensweisen oder individueller Lebenslagen findet nicht statt.
Wichtig zu verstehen ist, dass die zwangsgemeinschaftlichen, fremdbestimmten Notunterkünfte tagsüber verlassen werden müssen, sodass Menschen ohne Wohnung zusehen müssen, an welchen warmen Orten sie sich tagsüber aufhalten können. Das heißt, dass selbst Menschen, die diese Notunterkünfte aufsuchen (es gibt auch zahlreiche obdachlose Menschen, die diese Orte bewusst vermeiden), insbesondere im Winter dennoch tagsüber ein Problem haben. Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, Schutz in Treppenhäusern zu suchen.
Besonders kritisch ist zudem die Formulierung „arabisch aussehende Männer“, die ohne erkennbaren sachlichen Zusammenhang verwendet wird und geeignet ist, rassifizierende Stereotype zu reproduzieren.
Damit verstößt der Beitrag gegen das Diskriminierungsverbot des Pressekodex, wonach niemand aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe pauschal abgewertet werden darf.
III. Verstoß gegen Ziffer 1 – Menschenwürde
Die Berichterstattung verletzt die Menschenwürde der dargestellten Personengruppe durch entmenschlichende und herabwürdigende Sprache. Beispiele sind detaillierte und drastische Schilderungen („vollgekotzt und zugeschissen“, „verwahrloster Mann“), die nicht der sachlichen Information dienen, sondern eine abwertende Wirkung entfalten.
Die wiederholte Verwendung des Begriffs „Junkies“ stellt eine sprachliche Reduktion von Menschen auf ihre Suchterkrankung dar und ist mit der Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar.
IV. Verstoß gegen Ziffer 2 – Journalistische Sorgfalt
Der Artikel genügt nicht den Anforderungen an journalistische Sorgfalt:
V. Gesamtbewertung
Der Artikel überschreitet die Grenze zulässiger Berichterstattung, indem er:
Die Wohnungslosen_Stiftung weist darauf hin, dass Wohnungslosigkeit kein individuelles Fehlverhalten darstellt, sondern Ergebnis struktureller Ausgrenzung ist. Medien tragen eine besondere Verantwortung, nicht zur weiteren Stigmatisierung beizutragen.
VI. Antrag
Die Beschwerdeführerin beantragt, einen Verstoß gegen den Pressekodex festzustellen und eine entsprechende Maßnahme (mindestens eine Missbilligung, ggf. eine öffentliche Rüge) auszusprechen.
Ort, Datum
Berlin, den 27. April 2026
Wohnungslosen_Stiftung
gez. Dr. Stefan Schneider, Geschäftsführung
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PS: Das Foto ist dem Artikel entnommen und stammt ebenso von Sandra Hackenberg
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Stefan Schneider / Wohnungslosen_Stiftung
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