Guten Tag,
was viele gar nicht wissen: Auch wohnungslose Menschen können Ansprüche haben auf Leistungen bei der Arbeitsagentur - Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II - das sog. Hartz IV.
Dabei kommt es regelmässig zu Problemen - dass Leistungen nur für wenige Tage und in bar ausgezahlt werden, und vor allem gibt es Probleme mit der Krankenversicherung.
Im August 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit die Weisung 202108006 vom 27.08.2021 – Bewilligung von Leistungen sowie Kranken- und
Pflegeversicherungsschutz bei erwerbsfähigen wohnungslosen Leistungsberechtigten erlassen, in der festgehalten ist, wie die Arbeitsagentur diese Fragen in Zukunft handhaben möchte.
Die Datei ist im Internet als PDF_Datei hier zu finden:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202108006_ba147135.pdf
Es ist lohnenswert, sich die Mühe zu machen, diese 6 Seiten Text durchzulesen, um bei zukünftigen Termin bei der Arbeitsagentur bzw. beim JobCenter seine Rechte zu kennen. Sinnvoll ist es auch, zu solchen Terminen nicht alleine hinzugehen, sondern eine Vertrauensperson hinzuzuziehen und das Vorgehen gemeinsam vorab durchzusprechen.
Hilfreich in diesem Zusammenhang könnte auch die Seite der Arbeitslosenselbsthilfe zum Thema Obdachlosigkeit und Hartz4 sein
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/obdachlos-hartz-4/
In diesem Sinne, eine gute Zeit, bleibt widerständig und kämpft für Eure Rechte,
Herzliche Grüße,
Stefan
Fotonachweis: https://www.gegen-hartz.de/news/mutter-wird-durch-hartz-iv-behoerde-obdachlos